1.Präambel
Schulen haben in unserer Gesellschaft einen Bildungs- und Erziehungsauftrag.
Sie sind Orte des Lernens, Lehrens und Erziehens.
Lernen ist ein lebenslanger Prozess und findet auch an vor- und außerschulischen Lernorten statt.
Jedes Individuum ist anlagebedingt und durch Umwelteinflüsse und Erziehung geprägt.
Zum Auftrag der Schulen gehört die Vermittlung von
- vielfältigen fachlichen Kompetenzen,
- sozialen Kompetenzen und Werten,
- Arbeitstechniken und Methoden.
Ein übergeordnetes Ziel der Schulen ist das `Heranreifen´ des Einzelnen zur Mündigkeit.
Der Einzelne soll befähigt werden, sein Leben eigenverantwortlich zu führen und auch in Beruf und Gesellschaft Verantwortung zu übernehmen und den Anforderungen gewachsen zu sein.
Auf dem Weg zur Mündigkeit soll die Grundschule ein Fundament zum lebenslangen Lernen schaffen.
Der Erwerb von Grundkenntnissen, -fähigkeiten und -fertigkeiten ist spezifisch für diese Schulform.
Unter Berücksichtigung der individuellen Lernausgangslage muss die optimale Förderung des einzelnen Kindes ein fortwährendes Bestreben all jener sein, die am Bildungs- und Erziehungsauftrag beteiligt sind. |